{"id":674,"date":"2026-08-12T09:01:14","date_gmt":"2026-08-12T09:01:14","guid":{"rendered":"https:\/\/safariasap.com\/de\/?page_id=674"},"modified":"2026-08-12T09:01:23","modified_gmt":"2026-08-12T09:01:23","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/safariasap.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h3>Liebe(r) ReiseteilnehmerInnen!<\/h3>\n<p>Mit der Reiseanmeldung f\u00fcr eine unserer Reisen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wir m\u00f6chten Sie im Folgenden auf die dabei geltenden Reise- &amp; Gesch\u00e4ftsbedingungen aufmerksam machen, deren Anerkennung Sie uns mit der Abgabe Ihrer Reiseanmeldung schriftlich best\u00e4tigen.<\/p>\n<p><strong>1. Abschlu\u00df des Reisevertrages<\/strong><br \/>\n<strong>2. Bezahlung<\/strong><br \/>\n<strong>3. Leistungen<\/strong><br \/>\n<strong>4. Leistungs\u00e4nderungen<\/strong><br \/>\n<strong>5. R\u00fccktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson<\/strong><br \/>\n<strong>6. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter<\/strong><br \/>\n<strong>7. R\u00fcckbest\u00e4tigung von Fl\u00fcgen<\/strong><br \/>\n<strong>8. Sonderkosten<\/strong><br \/>\n<strong>9. Reiseversicherungen<\/strong><br \/>\n<strong>10. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n<strong>11. Haftung<\/strong><br \/>\n<strong>12. Mitwirkungspflicht<\/strong><br \/>\n<strong>13. Anmeldung von Anspr\u00fcchen, Verj\u00e4hrung und Abtretungsverbot<\/strong><br \/>\n<strong>14. Informationspflichten \u00fcber Fluggesellschaft<\/strong><br \/>\n<strong>15. Pa\u00df, Visa- und Gesundheitsvorschriften<\/strong><br \/>\n<strong>16. Datenschutz<\/strong><br \/>\n<strong>17. Gerichtsstand<\/strong><br \/>\n<strong>18. Sonstige Bestimmungen<\/strong><br \/>\n<strong>19. Reiseveranstalter<\/strong><\/p>\n<h3>1. Abschlu\u00df des Reisevertrages<\/h3>\n<p>1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast dem Unternehmen Safari ASAP (nachfolgend: Safari ASAP) den Abschlu\u00df eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, m\u00fcndlich oder fernm\u00fcndlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Safari ASAP zustande. Der Reisende ist an seine Anmeldung bis zur Annahme durch Safari ASAP, jedoch l\u00e4ngstens 14 Tage ab Anmeldung gebunden. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reisevertrag kommt mit der \u00dcbersendung der Rechnung zustande, die gleichzeitig als Buchungsbest\u00e4tigung gilt.<\/p>\n<p>1.2. Der Reisegast hat f\u00fcr alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, f\u00fcr die er die Anmeldung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>1.3. Weicht der Inhalt der Reisebest\u00e4tigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist Safari ASAP f\u00fcr die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Reisegast hat die M\u00f6glichkeit, innerhalb dieser Zeit die Nichtannahme zu erkl\u00e4ren. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegen\u00fcber Safari ASAP die Annahme erkl\u00e4rt oder die Reise widerspruchslos antritt. Eine nach \u00dcbergabe des Sicherungsscheins folgende Anzahlung gilt als konkludente Annahme.<\/p>\n<h3>2. Bezahlung<\/h3>\n<p>2.1. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in H\u00f6he von 30% des Reisepreises, h\u00f6chstens jedoch von 650,-\u20ac pro Person f\u00e4llig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.<\/p>\n<p>2.2. Die Restzahlung des Reisepreises ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu bezahlen. Die Reiseunterlagen werden dem Reisegast 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt. Die Aush\u00e4ndigung der Reiseunterlagen an den Kunden erfolgt erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung des Reisepreises. Bei Reisen, f\u00fcr die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die F\u00e4lligkeit fr\u00fchestens dann eintreten, wenn Safari ASAP nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.<\/p>\n<p>2.3. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei der \u00dcbergabe des Sicherungsscheines sofort f\u00e4llig, wenn die Reise aus den genannten Gr\u00fcnden nicht mehr abgesagt werden kann.<\/p>\n<p>2.4. Ohne vollst\u00e4ndige Bezahlung des f\u00e4lligen Reisepreises bestehen keine Anspr\u00fcche des Reisegastes auf die vertragliche Leistung und keine Leistungsverpflichtungen von Safari ASAP Nach fruchtloser Mahnung und angemessener Fristsetzung ist Safari ASAP berechtigt, vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten und Schadensersatz in der H\u00f6he der vereinbarten R\u00fccktrittskosten (siehe Ziffer 5.2.) zu verlangen.<\/p>\n<p>2.6. R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungspr\u00e4mien sind sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<h3>3. Leistungen<\/h3>\n<p>Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus den Leistungsbeschreibungen von Safari ASAP (Katalog\/Prospekt, Detailprogrammen und Reiseinformationen) und den ausdr\u00fccklich mit dem Reisenden vereinbarten Sonderw\u00fcnschen sowie den hierauf bezogenen, die Veienbarung nachtr\u00e4glich wiedergebenden Informationen in der Reisebest\u00e4tigung. Die im Prospekt der Safari ASAP GbR enthaltenen Angaben sind bindend. Safari ASAP beh\u00e4lt sich jedoch ausdr\u00fccklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gr\u00fcnden vor Vertragsschluss eine \u00c4nderung konkreter Reiseleistungen der Reiseausschreibung zu erkl\u00e4ren, \u00fcber die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird. Aus den genannten Gr\u00fcnden beh\u00e4lt sich Safari ASAP auch ausdr\u00fccklich vor, vor Vertragsschluss eine \u00c4nderung des konkreten Reisepreises der Reiseausschreibung zu erkl\u00e4ren, \u00fcber die der Reisende vor seiner Buchung in Kenntnis gesetzt wird. Reiseb\u00fcros und Reiseleitungen sind nicht bevollm\u00e4chtigt vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben oder ab\u00e4ndernde oder erg\u00e4nzende Vereinbarungen zu treffen. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Safari ASAP ausschlie\u00dflich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbest\u00e4tigung. Die Angaben in den Informationsschriften, welche der Reisegast erhalten oder aus dem Internet abgerufen hat, stellen lediglich weitere Anregungen und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr fakultative Veranstaltungen dar. Nebenabsprachen (\u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen f\u00fcr einzelne Reisende oder eine ganze Reisegruppe ver\u00e4ndern und insbesondere \u00fcber die katalogm\u00e4\u00dfigen Leistungen hinausgehen oder diese ver\u00e4ndern, bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<h3>4. Leistungs\u00e4nderungen<\/h3>\n<p>4.1. \u00c4nderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Wander- und Expeditionsreisen nicht vollkommen auszuschlie\u00dfen. Unerwartete Stra\u00dfenverh\u00e4ltnisse, Wettereinbr\u00fcche, beh\u00f6rdliche Willk\u00fcr u.a. k\u00f6nnen zu einer \u00c4nderung des beschriebenen Reiseverlaufs f\u00fchren. Safari ASAP weist darauf hin, dass naturbedingt keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das Vorhandensein und die Beobachtungsm\u00f6glichkeit bestimmter Tierarten besteht. \u00c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlu\u00df notwendig werden und die von Safari ASAP nicht wider Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. In einem solchen Fall werden ad\u00e4quate Ersatzleistungen angeboten. Gegebenenfalls bietet Safari ASAP dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder den kostenlosen R\u00fccktritt an. Reiseb\u00fcros und\/oder \u00f6rtliche Reiseleitungen sind nicht berechtigt, irgendwelche Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt dar\u00fcber hinaus \u00e4ndern oder erweitern. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer \u00c4nderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchf\u00fchrung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer \u00c4nderung.<\/p>\n<p>4.2. Safari ASAP ist verpflichtet, wesentliche Leistungs\u00e4nderungen, die Art und Qualit\u00e4t in erheblichem Ma\u00dfe beeinflussen, dem Reisegast unverz\u00fcglich mitzuteilen. Eventuelle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bleiben davon unber\u00fchrt, soweit die ge\u00e4nderten Leistungen mit M\u00e4ngeln behaftet sind. Gegebenfalls wird Safari ASAP dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen R\u00fccktritt anbieten.<\/p>\n<p>4.3. Safari ASAP beh\u00e4lt sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erh\u00f6hung der Bef\u00f6rderungskosten oder der Abgaben f\u00fcr bestimmte Leistungen wie Eintritts- oder Flughafengeb\u00fchren oder einer \u00c4nderung der f\u00fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu \u00e4ndern:<\/p>\n<p>4.3.1. Eine Erh\u00f6hung ist nur zul\u00e4ssig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erh\u00f6hung f\u00fchrenden Umst\u00e4nde vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss f\u00fcr Safari ASAP nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung des Reisepreises hat Safari ASAP den Reisenden unverz\u00fcglich zu informieren. Preiserh\u00f6hungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.<\/p>\n<p>4.3.2. Erh\u00f6hen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Bef\u00f6rderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Safari ASAP den Reisepreis nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Berechnung erh\u00f6hen:<\/p>\n<p>a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erh\u00f6hung kann Safari ASAP vom Reisenden den Erh\u00f6hungsbetrag verlangen.<\/p>\n<p>b) In anderen F\u00e4llen werden die vom Bef\u00f6rderungsunternehmen pro Bef\u00f6rderungsmittel geforderten, zus\u00e4tzlichen Bef\u00f6rderungskosten durch die Zahl der Sitzpl\u00e4tze des vereinbarten Bef\u00f6rderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erh\u00f6hungsbetrag f\u00fcr den Einzelplatz kann Safari ASAP vom Reisenden verlangen.<\/p>\n<p>4.3.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Eintritts- oder Flughafengeb\u00fchren gegen\u00fcber Safari ASAP erh\u00f6ht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.<\/p>\n<p>4.3.4. Bei einer \u00c4nderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erh\u00f6ht werden, in dem sich die Reise dadurch f\u00fcr Safari ASAP verteuert hat. Bei den Katalog- bzw. Websiteangaben wurden die Wechselkurse von Dezember 2026 zugrunde gelegt<\/p>\n<p>4.3.5. Bei Preiserh\u00f6hungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen \u00c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung, die nicht auf au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, darf der Reisegast ohne Geb\u00fchren vom Vertrag zur\u00fccktreten. Statt des R\u00fccktritts kann der Reisegast die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Safari ASAP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\u00fcr den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverz\u00fcglich nach der Erkl\u00e4rung durch Safari ASAP diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<\/p>\n<p>4.4. Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger R\u00fcckreise oder sonstiger zwingender Gr\u00fcnde, nicht wahr und die Ursache daf\u00fcr ist nicht von Safari ASAP zu vertreten, so besteht kein Anspruch auf anteilige R\u00fcckerstattung. Dadurch eventuell entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisegastes.<\/p>\n<p>4.5. Grundlage unserer Preise und Leistungsbeschreibungen ist unserer Katalog\/unsere Internetseite; mit der Drucklegung \/ Ver\u00f6ffentlichung dieses Programms verlieren alle anderen Kataloge ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<h3>5. R\u00fccktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson<\/h3>\n<p>5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Antritt der Reise vom Vertrag zur\u00fccktreten. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung bei Safari ASAP. Dem Reisegast wird ausdr\u00fccklich empfohlen, den R\u00fccktritt schriftlich zu erkl\u00e4ren. Wird der Reisebeginn oder ein Anreise-Anschluss durch schuldhaftes Verhalten des Kunden verpasst oder verhindern unvollst\u00e4ndige bzw. ung\u00fcltige Reisedokumente die An- oder Weiterreise, so gilt dies als R\u00fccktritt.<\/p>\n<p>5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zur\u00fcck oder tritt er die Reise nicht an, verliert Safari ASAP den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gem\u00e4\u00df \u00a7 651 i II BGB eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht f\u00fcr den R\u00fccktritt wegen Preiserh\u00f6hung nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 4.3. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entsch\u00e4digung nach \u00a7 651 i II BGB kann Safari ASAP diesen Entsch\u00e4digungsanspruch unter Ber\u00fccksichtigung der nachfolgenden Gliederung gem\u00e4\u00df \u00a7 651 i III BGB pauschalieren. Im Falle des R\u00fccktritts kann Safari ASAP Aufwendungsersatz nach Ma\u00dfgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Reisenden verlangen: Bei allen von Safari ASAP veranstalteten Reisen entsteht bis zum 121. Tag vor Reiseantritt lediglich eine Entsch\u00e4digung (Bearbeitungsgeb\u00fchr) von 25,-\u20ac pro Person sowie<\/p>\n<ul>\n<li>bis 60 Tage vor Antritt der Reise: 5 % des Reisepreises;<\/li>\n<li>bis 45 Tage vor Antritt der Reise: 25% des Reisepreises;<\/li>\n<li>bis 29 Tage vor Antritt der Reise: 50% des Reisepreises;<\/li>\n<li>bis 15 Tage vor Antritt der Reise: 75% des Reisepreises;<\/li>\n<\/ul>\n<p>danach oder bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige R\u00fccktrittserkl\u00e4rung stehen Safari ASAP 90% des Reisepreises zu. Die Stornoentsch\u00e4digung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag f\u00fcr die Berechnung gilt der Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung. Bei Stornierungen sind die kompletten Reiseunterlagen einschlie\u00dflich Versicherungen, Sicherungsschein, ausgeh\u00e4ndigte Flugscheine oder andere Tickets im Original an Safari ASAP zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>5.3. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Safari ASAP nachzuweisen, da\u00df Safari ASAP kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Reisende nur zum Ausgleich der tats\u00e4chlich angefallenen Kosten verpflichtet.<\/p>\n<p>5.4. Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berechtigt, ein Dritter (Ersatzteilnehmer) zu benennen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Safari ASAP kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\u00fcgt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\u00f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertrags\u00fcbertragung haften der urspr\u00fcnglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner f\u00fcr den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (und Bearbeitungsgeb\u00fchren. Die Umbuchungskosten werden von Safari ASAP mit EUR 50 berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis niedrigerer Kosten unbenommen.<\/p>\n<h3>6. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch den Reiseveranstalter<\/h3>\n<p>6.1. Safari ASAP kann in folgenden F\u00e4llen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fccktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen:<\/p>\n<p>6.1.1. Ohne Einhaltung einer Frist:<br \/>\nWenn der Reisegast die Durchf\u00fchrung der Reise trotz Abmahnung durch Safari ASAP nachhaltig st\u00f6rt oder gef\u00e4hrdet, oder wenn er sich in einem solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht und diese im Vorfeld verschwiegen hat (Gesundheit, Leistungsverm\u00f6gen, etc.). Reiseleiter oder \u00f6rtliche Vertreter von Safari ASAP sind in diesen F\u00e4llen zur Erkl\u00e4rung der K\u00fcndigung bevollm\u00e4chtigt. Bei einer K\u00fcndigung\/R\u00fccktritt beh\u00e4lt Safari ASAP den Anspruch auf den Reisepreis; Safari ASAP muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.<\/p>\n<p>6.1.2. Bis 21 Tage vor Antritt der Reise:<br \/>\nBei Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Safari ASAP nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn<br \/>\na. in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird und<br \/>\nb. in der Reisebest\u00e4tigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein R\u00fccktritt ist sp\u00e4testens 21 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegen\u00fcber zu erkl\u00e4ren. Sollte bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Safari ASAP den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Tritt Safari ASAP von der Reise zur\u00fcck, erh\u00e4lt der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverz\u00fcglich zur\u00fcck. Weitere Anspr\u00fcche bestehen nicht. Safari ASAP beh\u00e4lt sich andererseits vor, die Reise trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuf\u00fchren. Falls Safari ASAP bereit und in der Lage ist, die Reise trotz Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zu ge\u00e4nderten Konditionen durchzuf\u00fchren, so werden Sie gleichzeitig mit der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung hiervon unterrichtet. Es steht dem Reisenden frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Reisende diesem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag zustande.<\/p>\n<p>6.1.3. Wenn der Reisegast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei K\u00fcndigung wegen Zahlungsverzuges kann Safari ASAP R\u00fccktrittsgeb\u00fchren (siehe Ziff. 4.1.) geltend machen.<\/p>\n<p>6.1.4. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer h\u00f6herer Gewalt erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt, so k\u00f6nnen sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag (gem\u00e4\u00df \u00a7 651 j BGB) allein nach Ma\u00dfgabe dieser Vorschrift k\u00fcndigen. Wird der Vertrag gek\u00fcndigt, so kann der Reiseveranstalter f\u00fcr die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen. Weiterhin ist Safari ASAP verpflichtet, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zur\u00fcckzubef\u00f6rdern. Die Mehrkosten f\u00fcr die R\u00fcckbef\u00f6rderung sind vom Reisegast und Safari ASAP je zur H\u00e4lfte zu tragen. Im \u00dcbrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Der Kunde erh\u00e4lt den eingezahlten Reisepreis (ohne Zusatzleistungen, wie z.B. Visageb\u00fchren und Anreise) unverz\u00fcglich zur\u00fcck.<\/p>\n<h3>7. R\u00fcckbest\u00e4tigung von Fl\u00fcgen<\/h3>\n<p>Reisende, die eine individuelle Verl\u00e4ngerung bei Safari ASAP gebucht haben, m\u00fcssen die jeweiligen Fl\u00fcge selbst\u00e4ndig bei der entsprechenden Fluggesellschaft r\u00fcckbest\u00e4tigen. Die Einhaltung und Gestaltung des Flugplanes liegt im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbeh\u00f6rden. Teilweise sind kurzfristige \u00c4nderungen der Flugzeiten, des Flugger\u00e4ts und der Streckenf\u00fchrung nicht zu vermeiden. Reiseteilnehmern, die eine individuelle Verl\u00e4ngerung einer gef\u00fchrten Reise oder eine individuelle Reise insgesamt gebucht haben, wird empfohlen, sich vor dem R\u00fcckflug bei der Vertretung von Safari ASAP bzw. direkt bei der Fluggesellschaft \u00fcber den genauen Zeitpunkt des R\u00fcckfluges zu informieren und den R\u00fcckflug best\u00e4tigen zu lassen. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den Reiseunterlagen. M\u00f6gliche Anspr\u00fcche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungs\u00e4nderungen bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>8. Sonderkosten<\/h3>\n<p>Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit \u00c4nderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gr\u00fcnden w\u00e4hrend der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten geh\u00f6ren z.B. Aufwendungen, die aus dem versp\u00e4teten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Reise entstehen oder Kosten f\u00fcr eine vorzeitige R\u00fcckkehr von einer Wanderung als Folge von Unp\u00e4sslichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-R\u00fccktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch f\u00fcr die Begleitperson). Tritt Safari ASAP bei einem akuten Notfall in Vorlage, so sind die von Safari ASAP verauslagten Betr\u00e4ge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.<\/p>\n<h3>9. Reiseversicherungen<\/h3>\n<p>Safari ASAP empfiehlt Ihnen den Abschluss des Reiseschutz-Paketes mit Reisekranken- und Reiser\u00fccktrittskosten-Versicherung oder zumindest einer Reiser\u00fccktrittskosten-Versicherung, um gegen die in Punkt 5.2. aufgef\u00fchrten Stornoentsch\u00e4digungen bei Reiser\u00fccktritt bis auf einen Selbstbehalt versichert zu sein.<\/p>\n<h3>10. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>10.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsm\u00e4\u00dfig erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Mangel mu\u00df unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der \u00f6rtlichen Reiseleitung oder Safari ASAP angezeigt werden. Safari ASAP kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand erfordert. Safari ASAP kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, da\u00df eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise ver\u00e4ndert wird.<\/p>\n<p>10.2. Kurzfristige Verz\u00f6gerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Besonderheiten, etc., auf die Safari ASAP keinen Einfluss hat, stellen keinen Minderungsgrund dar. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>10.3. F\u00fcr die Dauer einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Der Reisepreis ist in dem Verh\u00e4ltnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben w\u00fcrde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterl\u00e4sst, den Reisemangel anzuzeigen.<\/p>\n<p>10.4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeintr\u00e4chtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisegast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag -in seinem eigenen Interesse zweckm\u00e4\u00dfigerweise schriftlich- k\u00fcndigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine K\u00fcndigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zul\u00e4ssig, wenn Safari ASAP keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierf\u00fcr eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unm\u00f6glich ist, von Safari ASAP verweigert wird oder wenn die sofortige K\u00fcndigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>10.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der K\u00fcndigung Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu verantworten hat.<\/p>\n<h3>11. Haftung<\/h3>\n<p>11.1. Safari ASAP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise,<\/li>\n<li>eine sorgf\u00e4ltige Auswahl und \u00dcberwachung der Leistungstr\u00e4ger,<\/li>\n<li>die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und<\/li>\n<li>die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.<\/li>\n<li>Organisation, Reservierung und Zurverf\u00fcgungstellung der Leistungen gem\u00e4\u00df Reisevertrag.<\/li>\n<li>Safari ASAP haftet auch f\u00fcr ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>11.2. Bei allen angebotenen Reisen im Outdoor-Bereich ist zu beachten, dass ein erh\u00f6htes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Trotz Betreuung k\u00f6nnen Sch\u00e4den nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Kunde selbst zu tragen hat, besteht. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschr\u00e4nktem Umfang Rettungs- und\/oder medizinische Behandlungsm\u00f6glichkeiten gegeben sein k\u00f6nnen, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenf\u00e4lle schwerwiegende Folgen haben k\u00f6nnen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Ma\u00df an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erh\u00f6htes Ma\u00df an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird daher vom Kunden erwartet, dass er sich mit den Anforderungen und Risiken der jeweiligen Tour vertraut macht und \u00fcber Grundkenntnisse der Ersten Hilfe verf\u00fcgt. Bei s\u00e4mtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor-Teil der Reise auf der Basis als selbst\u00e4ndiger Reiseteilnehmer. Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Safari ASAP haftet insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>11.3. Safari ASAP haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet sind. Von der \u00f6rtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausfl\u00fcge, Bef\u00f6rderungsleistungen, sportliche Aktivit\u00e4ten und Mietwagen geh\u00f6ren nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Safari ASAP; f\u00fcr solche Leistungen \u00fcbernimmt Safari ASAP keine Haftung. Dieses gilt auch f\u00fcr Ausfl\u00fcge, die Safari ASAP in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschl\u00e4gt.<\/p>\n<p>11.4. Die vertragliche Haftung von Safari ASAP f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht K\u00f6rpersch\u00e4den sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschr\u00e4nkt, soweit ein Schaden nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig von Safari ASAP herbeigef\u00fchrt wird. Das gleiche gilt, soweit Safari ASAP f\u00fcr den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr\u00e4gers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des \u00a7 651 h I BGB wird verwiesen.<\/p>\n<p>11.5. Die deliktische Haftung von Safari ASAP f\u00fcr Sachsch\u00e4den, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsh\u00f6chstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. M\u00f6gliche dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche nach dem Montrealer \u00dcbereinkommen oder Warschauer Abkommen bleiben von der Beschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen Safari ASAP ist insoweit beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \u00dcbereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\u00e4ger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\u00e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\u00e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des \u00a7 651 h II BGB wird verwiesen.<\/p>\n<p>11.7. Kommt Safari ASAP die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtf\u00fchrers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur f\u00fcr Fl\u00fcge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschr\u00e4nken in der Regel die Haftung des Luftfrachtf\u00fchrers f\u00fcr Tod oder K\u00f6rperverletzung sowie f\u00fcr Verluste und Besch\u00e4digungen von Gep\u00e4ck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen F\u00e4llen Leistungstr\u00e4ger ist, haftet er nach den f\u00fcr diese geltenden Bestimmungen.<\/p>\n<h3>12. Mitwirkungspflicht<\/h3>\n<p>Jeder Reisegast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsst\u00f6rungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Abhilfe zu schaffen oder die eventuellen Sch\u00e4den gering zu halten oder zu vermeiden. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverz\u00fcglich der \u00f6rtlichen Reiseleitung oder gegen\u00fcber Safari ASAP zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Ist von Safari ASAP keine \u00f6rtliche Reiseleitung eingesetzt oder kann diese keine Abhilfe herbeif\u00fchren, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, unverz\u00fcglich der Reiseveranstalter- Zentrale Safari ASAP in Frankfurt am Main unter der unten stehenden Adresse von den Beanstandungen zu unterrichten und Abhilfe zu ersuchen. Unterl\u00e4\u00dft es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung- und vertraglichen Schadensersatzanpr\u00fcche nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gr\u00fcnden unzumutbar ist. Sch\u00e4den oder Zustellungsverz\u00f6gerungen des aufgegebenen Gep\u00e4cks w\u00e4hrend der Flugbef\u00f6rderung sollten unverz\u00fcglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zust\u00e4ndigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige ist bei Gep\u00e4cksch\u00e4den binnen 7 Tagen, bei Versp\u00e4tung innerhalb 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung zu erstatten.<\/p>\n<h3>13. Anmeldung von Anspr\u00fcchen, Verj\u00e4hrung und Abtretungsverbot<\/h3>\n<p>13.1. Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der Reise (\u00a7\u00a7 651c bis 651 f BGB) sind vom Reisegast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise gegen\u00fcber Safari ASAP in Frankfurt am Main geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reiseb\u00fcro) gen\u00fcgt f\u00fcr die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Anspr\u00fcche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. F\u00fcr die Anmeldung von Reisegep\u00e4cksch\u00e4den und Zustellungsverz\u00f6gerungen bei Reisegep\u00e4ck im Zusammenhang mit Fl\u00fcgen gelten besondere Fristen. Gep\u00e4cksch\u00e4den sind binnen 7 Tagen, Gep\u00e4ckversp\u00e4tungen binnen 21 Tagen nach Aush\u00e4ndigung zu melden.<\/p>\n<p>13.2. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Reisegastes gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 651c bis 651f BGB verj\u00e4hren in einem Jahr, beginnend mit dem laut Vertrag letzten Reisetag. Schweben zwischen dem Kunden und Safari ASAP Verhandlungen \u00fcber die geltend gemachten Anspr\u00fcche oder die den Anspr\u00fcchen begr\u00fcndeten Umst\u00e4nde, so ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der Kunde oder Safari ASAP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>13.3. -Abtretungsverbot- Die Abtretung von Anspr\u00fcchen des Reisekunden gegen Safari ASAP an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Den Vor-Ort-Leistungstr\u00e4ger, Reiseleitungen oder anderen \u00f6rtlichen Vertretungen sind M\u00e4ngel schriftlich zu melden und gegenzuzeichnen. Sie sind jedoch nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<h3>14. Informationspflichten \u00fcber Fluggesellschaft<\/h3>\n<p>Die EU-Verordnung Nr. 2111\/2005 zur Unterrichtung von Flugg\u00e4sten \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft verpflichtet Safari ASAP, den Reisekunden \u00fcber die Identit\u00e4t der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft s\u00e4mtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbef\u00f6rderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausf\u00fchrende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Safari ASAP verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug\/die Fl\u00fcge durchf\u00fchren wird\/werden. Sobald Safari ASAP Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchf\u00fchrt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Safari ASAP den Kunden \u00fcber den Wechsel informieren. Safari ASAP muss unverz\u00fcglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverz\u00fcglich \u00fcber den Wechsel unterrichtet wird. Die von der europ\u00e4ischen Gemeinschaft ver\u00f6ffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei Safari ASAP erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<h3>15. Pa\u00df, Visa- und Gesundheitsvorschriften<\/h3>\n<p>15.1. Safari ASAP steht daf\u00fcr ein, Reisekunden mit deutscher, \u00f6sterreichischer oder schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft \u00fcber Bestimmungen von Pa\u00df-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle \u00c4nderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Es wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangeh\u00f6rigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. F\u00fcr Angeh\u00f6rige anderer Staaten gibt das zust\u00e4ndige Konsulat Auskunft.<\/p>\n<p>15.2. Safari ASAP haftet nicht f\u00fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Safari ASAP mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, da\u00df Safari ASAP die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Von den diplomatischen Vertretungen erhobene Geb\u00fchren f\u00fcr die Bearbeitung der Visumantr\u00e4ge sind im Pauschalpreis nicht enthalten.<\/p>\n<p>15.3. Der Reisende ist f\u00fcr die Einhaltung aller f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise wichtigen Pa\u00df-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Unabh\u00e4ngig von der Unterrichtung \u00fcber Gesundheitsbestimmungen durch Safari ASAP sollte sich jeder Reisegast \u00fcber Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxema\u00dfnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die M\u00f6glichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheits\u00e4mtern, bei \u00c4rzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, sie gehen zur\u00fcck auf Falsch- oder Nichtinformation von Safari ASAP.<\/p>\n<p>15.4 \u00dcber Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Ma\u00dfnahmen, auch bez\u00fcglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenfl\u00fcgen, sollte sich der Reiseteilnehmer rechtzeitig informieren und ggf. \u00e4rztlichen Rat einholen. Gesundheits\u00e4mter, reisemedizinisch erfahrene \u00c4rzte, Tropeninstitute oder die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung geben allgemeine Informationen.<\/p>\n<h3>16. Datenschutz<\/h3>\n<p>Die im Zusammenhang mit dem Katalogversand oder Reisebuchung erfassten Daten werden ausschlie\u00dflich zur G\u00e4stebetreuung und zur Durchf\u00fchrung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach \u00a728 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p>\n<h3>17. Gerichtsstand<\/h3>\n<p>Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. F\u00fcr Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Aufenthaltsort oder Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main.<\/p>\n<h3>18. Sonstige Bestimmungen<\/h3>\n<p>18.1. Der Empf\u00e4nger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu \u00fcberpr\u00fcfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.<\/p>\n<p>18.3. S\u00e4mtliche Angaben in diesem Prospekt \u00fcber Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechend dem Stand der Drucklegung im Dezember 2007. Mit erscheinen des neuen Prospekts, verlieren alle vorher erschienen Kataloge ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>18.4. Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten.<\/p>\n<p>18.5. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr die von Safari ASAP selbst veranstaltete Reisen. Bei einzelnen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder Reisen fremder Veranstalter die im Prospekt mit dem Zusatz &#8222;Diese Reise wird von einem Safari ASAP -Partner veranstaltet&#8220; versehen und damit als Reisen eines Fremdveranstalters deklariert sind, tritt Safari ASAP nur als Vermittler auf. Bei diesen Leistungen bzw. Reisen gelten ausdr\u00fccklich die Gesch\u00e4fts- bzw. Reisebedingungen des jeweiligen fremden Vertragspartners. Diese werden dem Reisenden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. vollst\u00e4ndig \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>18.6. Die Angaben zu Gehzeiten und Schwierigkeitsgrad bei Wanderungen erfolgen grunds\u00e4tzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gew\u00e4hr, da solche Angaben sowohl subjektiven Einsch\u00e4tzungen unterliegen als auch durch \u00e4u\u00dfere Umst\u00e4nde wie Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.<\/p>\n<h3>19. Reiseveranstalter<\/h3>\n<p>Anschrift und Sitz der Safari ASAP ltd: Mianzini Street, 15933 Arusha, Tanzania. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Thomas Nyaki<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe(r) ReiseteilnehmerInnen! Mit der Reiseanmeldung f\u00fcr eine unserer Reisen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 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